Schützen Sie sich vor Stalking
„Stalking“ bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen. So dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.
Der Kontakt mit uns dient zu Ihrem Schutz
Hier erhalten Sie einen Überblick über das übliche Stalking Verhalten. Falls Sie davon betroffen sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen mit 100%iger Diskretion weiter.
Typische Stalking Handlungen können sein:
- zahlreiche Telefonanrufe, E-Mails oder SMS-Nachrichten zu jeder Tages- und Nachtzeit
- bedrohende Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
- unerwünschtes Zusenden von Geschenken oder Liebesbriefen, in der Folge auch mit Beleidigungen oder Drohungen
- ständiger Aufenthalt in der Nähe des Opfers (Wohnung/Arbeitsstelle/Sportstätte)
- Verfolgen durch Hinterherlaufen oder -fahren
- Kontaktaufnahme über Dritte
- Bestellung von Waren oder Dienstleistungen auf Namen des Opfers
- Eindringen in Wohnung
- Beschädigung von Eigentum (Auto, Hausbriefkasten, Wohngebäude)
- Verfolgen oder Aufspüren des/der Ex-Partners/-in in Internetforen
- Verbreitung von Diffamierungen und Unwahrheiten z. B. im Internet
- sexuelle Übergriffe
- körperliche Angriffe
Mögliche Gründe für einen Detektiveinsatz bei Stalking:
- Wir sind eine zivile Instanz, und ermitteln in Ihrem Auftrag!
- Gerichtsfeste Beweissicherung und Dokumentation z.B. für einen Antrag auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes oder spätere Beweisführung im Strafverfahren, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen etc.
- Enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten
- Einsatz von high tech Überwachungstechnik zur Gefahrenabwehr und Beweissicherung
- Falls erforderlich, Personen- und Objektschutz und somit Schutz vor Übergriffen gegen Personen oder Sachen
- Beratung zu Verhaltensweisen gegenüber dem Stalker
- Erstellen einer Gefährdungsanalyse und Einleiten erforderlicher Schutzmaßnahmen
- Einsatz von Fachpersonal und 100%ige Verschwiegenheit gegenüber jedem Dritten
- Wenn gewünscht, enge Zusammenarbeit mit der Polizei
Nicht in jedem Stalking Fall ist das sofortige Hinzuziehen der Polizei sinnvoll! Ist die Strafanzeige einmal gestellt, kann diese nicht mehr zurückgezogen werden. Dies gilt in Deutschland und Österreich gleichermaßen.
Egal ob Sie sich nach unseren Ermittlungen für oder gegen eine Strafanzeige entscheiden, wir beraten Sie gerne. Wir finden gemeinsam mit Ihnen den richtigen Weg. Die Stalking Handlung wird unterbunden um wieder ungestört und friedlich leben zu können.