Spesenbetrug
Sie stellen in Ihrer Buchhaltung Unregelmäßigkeiten fest oder bekommen hohe oder auffällige Spesenabrechnungen vorgelegt? Spesenbetrug oder Abrechnungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Jede Täuschung kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen. Und diese ebenso rechtfertigen. Sehr oft zieht eine solche Kündigung jedoch einen Arbeitsgerichtsprozess nach sich. Der gekündigte Mitarbeiter könnte die Kündigung nicht akzeptieren.
Hinweise auf Spesen- und Abrechnungsbetrug können sein…
Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung
Auffällig hohe Abrechnungen
Verdächtige Reisezeiten und Zielen
Verdächtige Verpflegungsrechnungen
Kosten einfordern
Um bei einem solchen Prozess auch entsprechend argumentieren zu können benötigen Sie eine gerichtsverwertbare Beweisführung und Dokumentation über das Fehlverhaltens Ihres Mitarbeiters. Wir haben in Fällen des Abrechnungs- und Spesenbetruges entsprechende Erfahrung und übernehmen für Sie professionell und unauffällig die Ermittlungen.
Spesen-/Abrechnungsbetrug ist gem. § 263 als Fallvariante des Betruges (Österreich § 146 StGB) strafbar.
Die entstandenen Detektivkosten können bei nachgewiesenen Spesenbetrug gem. § 823 BGB (Österreich Art. 1338 ABGB) als Schadensersatz vom Verursacher eingefordert werden.