Schwarzarbeit


Sie haben den Verdacht, dass es Ihre Konkurrenz Schwarzarbeit unterstüzt? Wir ermitteln für Sie und liefern die entsprechenden Beweise. Durch diesen unlauteren Wettbewerb geraten Sie als Unternehmer unter Druck und können mit den Angeboten der Konkurrenz nicht mithalten. Da Sie für Ihre Mitarbeiter entsprechende Lohn- und Lohnnebenkosten haben und das Personal ordnungsgemäß bezahlen müssen. Dadurch entgehen Ihnen Gewinne und Ihr Unternehmen ist ggf. nicht mehr konkurrenzfähig.

Rechtliches zum Thema Schwarzarbeit


Schwarzarbeit leistet nach § 1 SchwarzArbG (Deutschland) derjenige, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei…

 

  • als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebende sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt.
  • als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung ) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung ) nicht erworben hat,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung ).

Zu Pfusch/Schattenwirtschaft in Österreich zählen


  • Unbefugte Gewerbeausübung (kein Gewerbeschein/Gewerbeüberschreitung)
  • Schwarzarbeit/Sozialbetrug (Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anmeldung zur Sozialversicherung bzw. illegale Ausländerbeschäftigung)
  • Steuer- und Beitragshinterziehung (Keine Rechnung, Blinde Rechnung)
  • Unlauterer Wettbewerb

Neben einer gerichtsverwertbaren Beweisführung und Dokumentation fertigen wir einen ausführlichen Ermittlungsbericht und stellen die erforderlichen Beweismittel z.B. Fotos, Videos, Zeugenvernehmungen etc. bereit. Wir schleusen auch verdeckte Ermittler in Unternehmen ein oder observieren professionell und unauffällig (keine Betriebsspionage!).

Schwarzarbeit ist in Deutschland gem. § 9 SchwarzArbG und § 266a StGB (Sozialversicherungsbetrug) , in Österreich als Pfusch gem. GewO, UWG, StGB strafbar. Meist werden zugleich mit diesen Straftaten auch Steuerstraftaten verwirklicht.