Krankenstandbetrug
Krankenstandsbetrug ist eine Fallvariante des Betruges. Der Nachweis des Krankenstandsbetrugs kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben, da das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht unerheblich verletzt wurde.
Hinweise auf Krankenstandsbetrug können sein:
hohe Fehlzeiten
nachlassende Motivation am Arbeitsplatz
regelmäßiger Krankenstand
Verletzungen im Krankenstand
Ihr Mitarbeiter meldet sich offiziell krank, verrichtet aber Tätigkeiten die mit seiner Krankheit nicht vertretbar sind. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Mitarbeiter sich wegen Bandscheibenproblemen krank meldet, aber privat eine Garage oder ein Haus baut und dabei aktiv mitarbeitet.
eine weitere Fallvariante stellt die Arbeit für Dritte im Krankenstands dar. D.h. Ihr Mitarbeiter hat sich krank gemeldet, arbeitet während seines Krankenstand für einen anderen Arbeitgeber oder auf selbständiger Basis.
Krankenstandsbetrug ist gem. § 263 StGB (Österreich § 146 StGB) strafbar.
Besonders wichtig ist die gerichtsverwertbare Beweisführung und Dokumentation, die wir für Sie übernehmen. Im Rahmen unserer Ermittlungen fertigen wir einen ausführlichen, als Zeugenbeweis, gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht und stellen die erforderlichen Beweismittel z.B. Fotos, Videos, Zeugenvernehmungen etc. bereit.
Die entstandenen Detektivkosten können bei nachgewiesenen Krankenstandsbetrug gem. § 823 BGB (Österreich Art. 1338 ABGB) vom Mitarbeiters als Schadensersatz eingefordert werden.