Diebstahl
Um diese Straftaten zu verhindern oder aufzuklären können wir Personen, Grundstücke, Räume oder andere Örtlichkeiten überwachen. Dies führen wir mittels modernster Überwachungstechnik aus. Diese Techniken beinhalten Video, GPS, Sensor- und Alarmtechnik. Diese Maßnahmen beugen Diebstahl nicht nur vor, sondern können auch bei Ermittlungen helfen. Wir sind in der offenen, verdeckten und mobilen technischen Überwachung spezialisiert. Zusätzlich sind wir auch auf im Einschleusen Verdeckter Ermittler und die Observation (Personenüberwachung) Profis.
Mögliche Anzeichen für Diebstahl oder Unterschlagung können sein
Kassendifferenzen
Warenbestanddifferenzen
fehlen Wertgegenstände
Schwund an Kraftstoff & Edelmetallen
Neben dem Einsatz von Observationskräften können GPS Systeme platziert oder Sensor- und Alarmtechnik eingesetzt werden. Da Straftaten erfahrungsgemäß nicht nur durch Fremde, sondern sehr oft auch durch die eigenen Mitarbeiter begangen werden, setzen wir verdeckte Videoüberwachungstechnik ein. Und erreichen damit große Ermittlungserfolge.
Dadurch wenden wir großen Schaden von Ihrem Unternehmen ab. Der Einsatz dieser technischen Hilfsmittel ist zulässig, wenn ein konkreter Verdacht gegen einen oder mehrere Mitarbeiter, ein einvernehmlicher Arbeits- oder Tarifvertrag, oder eine Betriebsvereinbarung besteht. Natürlich können präventiv auch sichtbare Videoüberwachungsanlagen installiert werden
Kosten einfordern
Die entstandenen Detektivkosten können bei nachgewiesenem Diebstahl/Unterschlagung gem. § 823 BGB (Österreich Art. 1338 ABGB) als Schadensersatz vom Täter eingefordert werden.
Diebstahl ist Deutschland in § 242 StGB, in Österreich in § 127 StGB geregelt, Unterschlagung in Deutschland in § 246 StGB, in Österreich 134 StGB.